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   SG Halle, 25.09.2018 - S 17 KR 558/15   

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https://dejure.org/2018,63989
SG Halle, 25.09.2018 - S 17 KR 558/15 (https://dejure.org/2018,63989)
SG Halle, Entscheidung vom 25.09.2018 - S 17 KR 558/15 (https://dejure.org/2018,63989)
SG Halle, Entscheidung vom 25. September 2018 - S 17 KR 558/15 (https://dejure.org/2018,63989)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus SG Halle, 25.09.2018 - S 17 KR 558/15
    Dies entspricht den allgemeinen Grundsätzen bei der Feststellung der Versicherungspflicht (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 19/11 R -, juris, Rn. 33).

    Ein nachwirkender Anspruch nach dem Ende der Mitgliedschaft verdrängt dagegen ausnahmsweise die Auffangversicherung, wenn bei prognostischer Betrachtung davon auszugehen ist, dass die betroffenen Versicherten spätestens nach Ablauf eines Monats nach dem Ende ihrer bisherigen Mitgliedschaft eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall erlangen werden (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 19/11 R -, juris, Rn. 34).

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus SG Halle, 25.09.2018 - S 17 KR 558/15
    Nach § 46 Satz 1 SGB V (in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung: a.F.) entsteht der Anspruch auf Krankengeld - abweichend von dem hier nicht vorliegenden Fall der Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung "von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der AU folgt" (§ 46 S 1 Nr. 2 SGB V a.F.); maßgebend für den Krankengeld-Beginn ist dabei nicht der "wirkliche" oder der "ärztlich attestierte" Beginn der AU, sondern der Folgetag nach der ärztlichen Feststellung (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, juris, Rn. 15).

    Sinn und Zweck all dessen ist es - wie schon in der Entstehungsgeschichte der Normen zum Ausdruck kommt -, beim Krankengeld Missbrauch und praktische Schwierigkeiten zu vermeiden, zu denen die nachträgliche Behauptung der AU und deren rückwirkende Bescheinigung beitragen könnten (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, juris, Rn. 20).

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